62
Pflichten. Zu dem Zwecke theilte er die ganze Bürgerschaft,
die Patricier sowohl als Plebejer nach abgehaltener Schätzung
(eensus) in fünf Vermögensklassen. Die erste Abtheilung, aus-
schließlich auch die Klasse genannt, forderte als geringsten Be-
sitz 100,000 Asse, oder 2,300 Reichsthaler, die zweite 75,000,
die dritte 50,000, die vierte 25,000, und die fünfte 12,500
Asse. Alle Bürger, welche in diese fünf Klassen eingeschrieben
waren, führten als solche den Namen Seßhafte (assidui) und>
Grundbesitzer Oocupletes). Diejenigen aber, deren Vermö-
gen den geringsten Satz von 12,500 Assen nicht erreichte, hießen
Proletarier, wenn sie 375 bis 1500 Asse besaßen, so daß
sie noch wohl ein Familienleben gründen und dem Staate we-
nigstens Kinder geben konnten^); oder nach Köpfen Geschätzte^)
(capite censi), wenn ihr Vermögen keine 375 Asse betrug. Aus
jeder Klasse bildete er wieder eine Anzahl Centurien und zwar
so, daß die erste Klasse, obschon sie gewiß die geringste Kopfan-
zahl enthielt, die meisten Centurien zählte, und in dem Ver-
hältnisse weiter; je tiefer die Klasse, um so größer die Zahl der
Köpfe in den Centurien. Nach dieser Eintheilung ward das
Maaß der Besteuerung, die Art der Bewaffnung und das Recht
der Abstimmung in den Centurien geordnet. Je höher die Klasse
war, welcher jeder Einzelne mit seinem Vermögen angehörte, um
so mehr mußte er auch beitragen zur allgemeinen Kriegessteuer;
und selbst die Beschaffung der Waffen, der Rüstung und des
Unterhaltes während des Felddienstes, wofür jeder Bürger aus
eigenen Mitteln zu sorgen hatte, war eine nicht unerhebliche
Steuer; denn je höher die Klasse, um so vollständiger und kost-
spieliger war auch die vorgeschriebene Bewaffnung.
Es waren nämlich alle Bürger dieser Klassen zürn Krieges-
dienste verpflichtet und als solche in zwei große Hälften geson-
dert, in die der Jüngeren (Pmior68), welche vom 17. bis
zum 45. Jahre im Felde dienten und so das eigentliche Heer
bildeten, das in Legionen eingetheilt war; — und in die der
Älteren (86nioi68) vom 46. bis zum 60. Jahre, welche nicht
3) Proletarios nominavit, ut ex iis, quasi proles, ic! est, quasi pro-
genies civitatis exspectari videretur. Cic. de rep. Ii. 22.
4) — quod ii, quo censerentur, nihil praeter se haberent suumque
caput. Fest. p. 219.
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TM Hauptwörter (200): [T62: [Gericht Recht Gesetz Richter Jahr Volksversammlung Senat Plebejer Beamter König], T60: [Mann Heer Jahr Offizier Soldat Landwehr Truppe Krieg Armee Regiment], T145: [Bauer Adel Land Stadt Bürger Herr Stand Recht Gut König], T39: [Million Mark Geld Jahr Summe Steuer Thaler Staat Ausgabe Einnahme], T8: [Abschnitt erster Periode zweiter Zeitraum dritter Kap Buch Kapitel vierter]]
238
Talente Kriegeskosten zahlen." Hierauf wandte sich Sulla gegen
Fimbria, der in einem festen Lager bei Thyatyra stand, und
forderte seinen Gegner auf, ihm das Heer zu übergeben, weil
er kein gesetzlicher Feldherr sei. Als aber jener die Forderung
dagegen stellte, Sulla sollte seinen Heeresbefehl niederlegen, weil
er für einen Feind des Vaterlandes erklärt worden sei: ließ dieser
das Lager der Feinde mit einem Walle umziehen. Täglich gingen
jetzt Soldaten des Fimbria zum Sulla über, endlich kündigte das
ganze Heer ihm den Gehorsam auf; und der verlassene Abenteurer
tödtete sich selbst. Bevor der Sieger Asien verließ, ordnete er
die Angelegenheiten der Provinz mit großer Strenge; zur Strafe
des Abfalles mußte sie 20,000 Talente (25 Millionen Thaler)
Kriegessteuer bezahlen. Hierzu kamen die außerordentlichen Lei-
stungen für die vollständige Verpflegung der Soldaten, die in
den Quartiren ihren Forderungen und Erpressungen keine Grenze
setzten. Ganze Städte und Landschaften versanken in Elend und
Noth und wurden eine Beute der römischen Wucherer.
Der Feind des römischen Volkes war vollständig be-
siegt, und nun trat Sulla mit seinem siegreichen, ihm ganz erge-
benen Heere die Rückkehr nach Rom an, um Rache an seinen
Privatfeinden zu nehmen. In dem Hafen von Dyrrachium
rüstete er zur Überfahrt nach Italien. Unterdessen hatten aber
auch die Häupter der Marianischen 'Partei alle Vorkehrungen ge-
troffen, um das herüberkommende „Doppelthier, das die Kraft
des Löwen mit der Schlauheit des Fuchses verbinde" — so be-
zeichneten sie Sulla — kräftig zu empfangen. Nach der Er-
mordung des Cinna hatten sie ihren frühern Plan, den Sulla
in Griechenland selbst anzugreifen, aufgegeben. Sie beschränkten
sich bloß darauf, Italien zu vertheidigen, wo sie über 200,000
Mann unter Waffen hatten. Auf ihrer Seite standen die neuen
Bürger und das ganze Gesindel von Rom und Italien, auf
Sulla's Seite die Adeligen und die alten Bürger. Dieser kam
mit 40,000 wohlgerüsteten und kampfgeübten Soldaten, mit einer
großen Flotte und einem ungeheueren Schatze aus Griechenland
herüber und landete in Brundusium. Schnell vereinigten sich
die Großen mit ihm und vermehrten mit ihren zahlreichen Cli-
enten seine Macht. Cnejus Pompejus, ein Jüngling von 23
Jahren, führte ihm sogar drei Legionen zu, welche er aus eige-
TM Hauptwörter (50): [T20: [Rom Jahr Cäsar Senat Kaiser Pompejus Antonius Tod Krieg Sohn], T23: [Rom Römer Krieg Italien Stadt Jahr Heer König Rmer Hannibal], T10: [Volk König Mann Leben Zeit Land Mensch Krieg Feind Vaterland]]
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Extrahierte Personennamen: Sulla Sulla Sulla Sulla Sulla Sulla Sulla Cnejus_Pompejus
Extrahierte Ortsnamen: Thyatyra Asien Rom Italien Griechenland Italien Rom Italien Griechenland Brundusium
220
fertige absichtlich in die Länge ziehe, nur um den Oberbefehl zu
behalten. Im stolzen Selbstgefühle seiner Kraft und seiner Ver-
dienste begab er sich ohne Urlaub nach Rom, um jetzt das Con-
sulat und die Führung des jugurthinischen Krieges für sich selbst
nachzusuchen; und wurde bei seiner Ankunft mit außerordentlicher
Gunst von dem Volke ausgenommen. Hier wiederholte er seine
Schmähungen gegen Metellus und den Adel überhaupt, dessen
Anmaßungen mit seiner Verdorbenheit wüchsen; dagegen rühmte
er sich, mit der Hälfte der Truppen in einem Feldzuge den nu-
midischen Krieg zu endigen und den Jugartha entweder todt oder
gefangen einzubringen. Das Volk war auf das günstigste ge-
stimmt für diesen Mann aus seiner eigenen Mitte: und er, der
Bauerssohn, erlangte das Consulat nebst Führung des numidi-
schen Krieges (107). Da sprach Marius das stolze Wort: er
trage das Consulat als eine Beute davon, die er der Weichlich-
keit des Adels abgenommen habe; nicht der Denkmale und Bil-
der seiner Ahnen, sondern seiner Wunden rühme er sich. Bevor
er zum Heere in Afrika abging, stellte er zur Ergänzung der
Legionen neue Werbungen an; und er, der Mann des Volkes,
nahm, jetzt zum ersten Male, auch die früher vom Kriegesdienste
ausgeschlossene, niedrigste Klasse des Volkes, die Proletarier, die
durch keinen Besitz an den Boden des Vaterlandes und sein
Geschick geknüpft waren, in die Legionen auf. Mit ihnen eilte
er zum sicheren Siege nach Afrika.
Metellus, gekränkt, daß Marius sich so schändlich auf Kosten
seiner eigenen Ehre ernporgeschwungen hatte, wartete die Ankunft
dieses Emporkömmlings nicht ab, und reifete nach Rom, um
Rechenschaft von seiner Verwaltung abzulegen. Er hatte die
vollgültigsten Beweise für sich; und zur Belohnung seiner Ver-
dienste wurde ihm nicht nur der Triumphzug, sondern auch der
Name, „Numidieus" zuerkannt.
Marius eröffnete den Feldzug mit rastloses Thätigkeit. Er
entriß dem Jugurtha eine Stadt nach der andern und bemäch-
tigte sich durch Überraschung sogar des großen,, in der Wüste
gelegenen Waffenplatzes Capsa (Gaffa). Der flüchtige Jugurtha
vereinigte sich bei Cirta (Constantien) mit seinem Schwiegervater,
und hier kam es zur Entscheidungsschlacht, in welcher die beiden
verbündeten Könige völlig geschlagen wurden. Jugurtha floh mit
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Extrahierte Personennamen: Marius Marius Marius Marius Marius Marius Cirta
Extrahierte Ortsnamen: Rom Weichlich- Afrika Afrika Rom Waffenplatzes_Capsa_(Gaffa
309
und mußten bei allen darin nicht vorgesehenen Fällen bei ihm
anfragen. Den Provinzialen wurde auch die Befugniß einge-
räumt, in allen streitigen Rechtsfällen, welche vor das Forum
des Statthalters gehörten, von diesem an den Kaiser zu appel-
liren. Daher war auch von nun an die Stimmung in den
Provinzen im Allgemeinen eine sehr günstige;:).
5. Das Heerweesen-. Früher hob jeder Consul, wenn er
in's Feld zog, erst ein Heer aus. Jetzt wurden stehende Heere
eingeführt und größtcntheils an den Grenzen des Reichs, am
Rhein, an der Donau, am Euphrat in festen Standlagern zum
Schutze ausgestellt. Nach dem Lande, wo sie standen, wurden
sie benannt, z. B. legiones Germanicae, Illyricae, Syriacae u.
s. w. Aus solchen Standlagern (castra stativa) erhoben sich
allmälig Festungen und Städte, wie Mainz (Moguntiacuin),
Cöln (Colonia Agrippina), Augsburg (Augusta Vindelicorum),
Pa stau (Castra Batavto, Negensburg (Regina castra) u. a.
Das stehende Heer war seitdem vom Bürger scharf getrennt
und durch Oberbefehl und Sold unbedingt an den Fürsten ge-
knüpft. Die ganze besoldete Streitmacht zählte gegen 450,000
Mann, mit Einschluß der Mannschaft auf den Flotten, welche
in dem Hafen von Misenum, Ravenna und Forum Julii (Fre-
jus), aufgestellt waren und die Sicherheit der Meere überwach-
ten. Der Soldat war zu zwölf bis sechzehn Dienstjahren ver-
pflichtet und wurde bei seiner Entlassung nicht mehr durch Land-
anweisung, sondern Geld belohnt/
6. Das Finanzwesen erlitt durch diese Veränderungen
eine wesentliche Reform. Neben der Staatskasse (aerarium),
aus welcher der Senat die öffentlichen Ausgaben bestritt, und
worein die Einkünfte der senatorischen Provinzen flössen, errich-
tete er noch eine Krieg es lasse (aerarium militare), dessen
Verwendung ausschließlich für das Heer bestimmt war, und
eine Privatkasse des Kaisers (fiscus) als Inbegriff der dem
Kaiser eigenthümlich zustehenden Einkünfte. Dem festgesetzten
Tribute der Provinzen, den Einkünften aus den Staatslände-
a) Neque illum rerum statum abnuebant, suspecto senatus populi-
que imperio ob certamina potentium et avaritiam magistratuum, inva-
lido legum auxilio, quae vi, ambitu, postremo avaritia turbabantur.
Tac. annal, I. 2.
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T23: [Rom Römer Krieg Italien Stadt Jahr Heer König Rmer Hannibal], T8: [Stadt Rhein Schloß Kreis Mainz Einw. Dorf Main Frankfurt Einwohner]]
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382
K. 83. Kriegswesen.
Nom war ein Militärstaat, und zum Kriegsdienste im Felde
war jeder römische Bürger von 17 bis 45 Jahren verpflichtet
oder vielmehr berechtigt; denn der Kriegsdienst galt in der bessern
Zeit als Ehre und nothwendige Bedingung zur Erlangung von
Staatsämtern. Nur die Proletarier, die Capite censi und die
Freigelassenen wurden erst zu Marius Zeiten zum Kriegsdienste
herangezogen. Beim Ausbruche eines Krieges wurde auf dem
Marsfelde die Aushebung vorgenommen, und die Ausgehobenen
verpflichteten sich alsdann durch einen Eid (sacramenlum) zum
unbedingten Gehorsam gegen die Befehle ihres Feldherrn. Auch
die Bundesgenossen mußten Contingente stellen. Die ausgeho-
bene Mannschaft wurde in Legionen gebildet, und der Einrich-
tung derselben lag bis auf die Zeiten der punischen Kriege die
Centurienverfassung des Servius Tullius zu Grunde (S. 62
und 63). Die Legion bestand ursprünglich aus 3 Abtheilungen
oder Bataillonen, jede zu 1200 Mann, von denen die beiden
ersten schwer bewaffnet waren, die letzte leicht bewaffnet. Später,
seit Camillus, bestand sie aus 5 Abtheilungen (Iiastati, princi-
pes, triarii, rorarii, accensi), jede aus 15 Manipeln, jede Ma-
nche! aus 2 Centurien, einer römischen und einer lateinischen,
jede Centurie aus 30 Mann außer dem Centurio, also im Ganzen
.aus etwa 45 00 Mann zu Fuß; dazu kamen 3oo Mann Reite-
rei, die gewöhnlich auf der linken und rechten Seite der In-
fanterie standen; daher die Benennung alae. In der Folge stieg
die Stärke einer Legion auf 6000 Mann und darüber. Das
Fußvolk war in drei Schlachtcolonnen aufgestellt. Die Uastati
bildeten das Vordertreffen, dieprincipes das Mitteltreffen, die
Triarii das Hintertreffen oder die Reserve. Den Triariern folg-
ten noch die Rorarii, Schleuderer und Accensi, Ersatzmänner,
welche zwei Klassen jedoch später aufhörten und mit den Vilites,
einer Art Voltigeurs oder leichter Infanterie vertauscht wurden.
Zwei Legionen bildeten in der Regel ein consularisches Heer,
das durch die Hülfstruppen der Verbündeten bedeutend verstärkt
wurde. Unter Marius hörte die Aufstellung der Truppen nach
Manipeln, und der dreifache Unterschied der Legionsoldaten, der
Hastaten, Prineipes und Triarier auf, und es wurden Co hor-
ten errichtet, jede zu 400 bis 500 Mann; eine Einrichtung,
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Extrahierte Personennamen: Marius Marius Servius_Tullius Marius Marius
383
die durch Cäsar ihre völlige Ausbildung erhielt. Gegen das
Ende der Republik hörte die Verpflichtung zum Kriegsdienste
für die Staatsbürger, und später selbst für die Bundesgenossen
auf; und die Legionen wurden aus Miethsoldaten der verschie-
densten Länder gebildet. Die Kaiser errichteten sich eine stehende
Leibwache.
Den Oberbefehl führten die höchsten Magistrate, die Kö-
nige, Consuln, Diktatoren, Prätoren, Kaiser, unter welchen wie-
der mehre Legaten als Unterbefehlshaber oder auch als Stell-
vertreter des eigentlichen Feldherren standen. Die Legion wurde
angefühkt von Kriegsobersten (tribuni militum), unter diesen
standen die Hauptleute ( eenturiones) der einzelnen Ceuturien.
Unter diesen war der Centurio der ersten Centurie der Triarier,
der s. g. primus pilus, der angesehenste. Die Befehlshaber der
Bundestruppen hießen kraeleeti. — Höchst selten wurden die
Soldaten auf dem Marsche oder bei längerem Verweilen in
einer Gegend in Städte einquartirt. In der Regel schlugen
sie ein Lager auf, das bei längerem Aufenthalte auch durch
Graben, Erdwall und Schanzpfähle befestigt wurde. Ein solches
Standlager bildete gewöhnlich ein Viereck, hatte vier Thore, und
diese sowohl, als die Wälle waren Tag und Nacht mit Wachen
besetzt. Die Soldaten lagerten je 10 in Zelten, welche man im
Winter gewöhnlich mit Fellen bedeckte. Das Zeichen zum Auf-
bruche gab der Feldherr durch Aufstecken einer Fahne und das
s. g. Classicum. Dann wurden die Zelte abgebrochen und das
Gepäck zusammengebracht. Sehr erfahren waren die Römer in
der Belagerungskunst. Die befestigte Stadt wurde mit einer
Circumvallationslinie eingeschlossen. Diese bestand aus einem
Graben und Walle, hinter welchen die Soldaten lagerten, und
einem Damm (agger) aus Rasen und Holz, der quer vom
Walle ab bis zur Stadtmauer gezogen wurde. Auf diesem
Damme wurden die Sturmmaschinen gegen die Stadtmauer in
Bewegung gesetzt. Die bedeutendsten derselben waren hölzerne,
aus mehren Stockwerken bestehende Thürme, von welchen man
mit großen Wurfmaschinen Steine, Pfeile, Brandspieße oder
brennende Stoffe auf die Feinde schleuderte. Ein anderes Be-
lagerungswerkzeug war der Mauerbrecher (aries), ein schwer in
Ketten Hangender Balken, vorn mit Eisen beschlagen, der mit
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384
großer Heftigkeit gegen Thore und Mauern geworfen wurde.
Ost auch suchte man durch unterirdische Gänge (eunieuli) in
die Stadt zu kommen.
Regelmäßigen Sold erhielten die römischen Legionssoldaten
erst kurz vor dem letzten Kriege gegen Veji, im Jahre 405 (s.
S. 105). Andere Belohnungen waren: Antheil an der Beute,
Kronen verschiedener Art, Ehrenwaffen und seit den Bürgerkrie-
gen auch Anweisungen von Ländereien. Der siegende Feldherr
wurde mit dem Titel „Imperator", mit einem von dem eroberten
Lande entlehnten Ehrennamen, mit Dankfesten (supplieationes),
vor allen aber mit dem Triumphe belohnt, bei welchem der sieg-
reiche Imperator als Repräsentant des capitolinischen Donner-
gottes selbst erschien.
„Ein Triumph war nämlich ein feierlicher Einzug des
siegreich heimkehrenden Feldherrn in die Stadt Rom: eine Fest-
lichkeit, an welcher die ganze römische Bevölkerung Antheil nahm,
und eine Belohnung, über welche hinaus es keine größere für
einen römischen Feldherrn gab. Nach der Ehre eines Trium-
phes ging das Sehnen eines Befehlshabers, wenn er den Feld-
zug antrat; nach dieser stand sein Trachten und Streben im
Kriege, und Jedem blieb jener Tag der schönste seines Lebens,
an welchem er Triumphator gewesen war. Wenn nun ein sieg-
reich aus dem Kriege heimkehrender Feldherr an der Spitze
seines Heeres bis an die Stadt Nom gekommen war, so suchte
er beim Senate an, daß er einen feierlichen Triumphzug halten
dürfe; und erst dann, wenn Senat und Volk die Bewilligung
dazu ertheilt hatten, ging derselbe vor sich. Solch ein Sieges-
einzug war in Rom's ältester Zeit noch höchst einfach; später
aber, als die Römer mit großen, reichen Völkern Krieg führten,
und kostbare Schätze eroberten, wurden auch die Triumphe pracht-
voller und glänzender. Zunächst war das Stadtthor, durch
welches der Einzug geschah, entweder mit Zeichen, die auf den
Sieg anspielten, ausgeschmückt, oder es war vor dem Eingänge
in die Stadt ein Triumphbogen als Ehrenpforte errichtet, durch
welche der Zug ging. Straßen und Plätze waren festlich ge-
schmückt und überall Gerüste für die Zuschauer errichtet. Voran
im Zuge gingen Sänger und Musiker; nach ihnen folgten die
auserlesenen, mit Bändern und Kränzen geschmückten Opferthiere.
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63
mit ins Feld zogen, sondern als Landsturm die Stadt beschützten.
In jeder Klasse waren die Bürger in mehre Centurien oder
Kompagnien, mit einem Centurio oder Hauptmann an der Spitze,
abgetheilt. Die erste Klasse zählte 80 Centurien, vierzig der
Jüngeren und eben so viele der Älteren. Die Bürger dieser
Klasse waren mit einem Helm, Panzer, großem Schilde und
ehernen Beinschienen gerüstet und führten als Angriffswaffen
Lanze und Schwert. In der Schlacht bildeten sie als Schwer-
bewaffnete die erste Linie und gaben die Hauptentscheidung. In
den drei folgenden Klassen, deren jede 20 Centurien zählte, hat-
ten die Bürger abwärts immer ein oder anderes Waffenstück
weniger. So fehlte den Bürgern der zweiten Klasse, welche in
der zweiten Linie standen, der Panzer; auch war ihr Schild
kleiner; denen der dritten Klasse, die in der dritten Linie stan-
den, auch die Beinschienen; und die Bürger der vierten Klasse
waren ganz ohne Schutzwaffen und standen mit Lanze und Wurf-
spies bewaffnet in der letzten Linie. Die fünfte Klasse endlich
enthielt in 30 Centurien die Schleuderet', welche außerhalb der
Linie als Plänkler dienten. Wie in der ersten Klasse, so enthielt
auch in den übrigen Klassen die eine Hälfte der Centurien die
Jüngeren, die andern die Älteren. Alle nicht in die Schatzungs-
klasse aufgenommenen Bürger folgten entweder, wenn sie ein
Vermögen von 1,500 bis 12,500 Assen besaßen, regelmäßig als
Beigezeichnete (aeeensi, adscriptitii) in einer besonder» Cen-
tura und kämpften als Ersatzmannschaft mit den Waffen
der Todten und Verwundeten; oder waren als Proletarier nur
in außerordentlichen Fällen kriegespflichtig, und als Capit6 censi
von aller Kriegessteuer und Wehrpflicht frei. Auf diese Weise
war der Heerbann des Fußvolkes geordnet. Die Reiterei be-
stand aus 18 Centurien, aus den sechs alten unter Tarquinius,
die auch die „sechs Suffragia" genannt wurden, und aus zwölf
neuen, welche Servius aus den reichsten und angesehnsten Fa-
milien der Plebejer bildete. Der Staat gab ihnen 10,000 Asse
zum Ankauf und jährlich 2,000 Asse für die Unterhaltung eines
Streitrosses und eines Knappen nebst dessen Pferde. Diese Un-
kosten wurden aus dem Vermögen reicher Wittwen und solcher
Waisen, die zum Kriegesdienste noch nicht herangezogen werden
konnten, bestritten.
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105
schrei entsprang Mälius unter das Volk, abet Ahala setzte ihm
nach und durchstach ihn vor den Augen der regungslosen Menge.
Der Mörder entzog sich der Anklage der Tribunen durch frei-
willige Verbannung.
Jedoch hatte dieser Gewaltstreich nicht ganz die beabsichtigte
Wirkung. Freiheit und Gleichheit blieb die Losung der Ple-
bejer. Bereits im Jahre 426 kam die Entscheidung über Krieg
und Frieden von dem Senat an die Nationalversammlung der
Centurien. Einen noch bedeutenderen Gewinn errangen sie einige
Jahre später, im Jahre 421, als bei der Vermehrung der Qu ä-
storen oder Aufseher über den Staatsschatz (gerarium) von
‘ zwei auf vier, ihre Wählbarkeit auch zu dieser Magistratur
durchgesetzt wurde; denn dadurch gelangten Plebejer auch in den
Senat. Der Wirkungskreis der Quästoren wurde besonders er-
weitert im Jahre 405, wo der Ausbruch des letzten Krieges gegen
Veji Veranlassung ward zur Zahlung eines regelmäßigen Söl-
des au die im Felde stehenden Bürger.
Alle Kriege, welche die Römer bisher geführt hatten, wa-
ren größtentheils nur Streifzüge gewesen, eben so rasch geendet
als angefangen; denn lange konnte ja der Familienvater ohne
wesentlichen Nachtheil seines Hausstandes nicht abwesend sein.
Um aber nachdrücklicher gegen die Feinde auftreten zu können
und um den Weg zu größeren Unternehmungen zu bahnen, wurde
beschlossen, dem Heere einen regelmäßigen Sold zu zahlen I.
Die Erhöhung der Abgaben war eine natürliche Folge hievon.
Die nächste Veranlassung zu dieser Bewilligung des Soldes gab
ein schwerer langwieriger Krieg gegen Veji, die größte und
mächtigste Stadt Etruriens. Sie lag in der Nähe Roms, auf
einer Anhöhe am rechten Ufer der Tiber. Überragende Felsen
und Mauern schienen sie gegen jeden feindlichen Angriff hinrei-
chend zu schirmen. Sie war eine zu gefährliche Nebenbuhlerin
Noms, als daß man nicht den schon Jahrhunderte lang stets erneu-
erten Kampf endlich zur Entscheidung bringen sollte. Das Volk
frohlockte, als es hörte, daß ihm nunmehr seine Felddienste soll-
ten bezahlt werden. Die Tribunen aber murrten gegen diese
') Ante incntionem ullam plebis tribunorumye .senatus decrevit, ut
Stipendium miles de publico acciperet, cum ante id tempus de suo quis-
que functus eo munere esset. Liv. Iv. 59.
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213
der Volksgunst zu versichern. Der Pöbel selbst gab sich immer
mehr dem Müßiggänge hin und gewöhnte sich au die Idee, daß
der Staat ihn ernähren müsse. 3) Die lex judiciaria, wodurch
die Gerichtsbarkeit über Staatsverbrechen dem Senate fortan ge-
nommen und vorzugsweise den Rittern übertragen wurde. Durch
dieses Gesetz wurden die Senatoren dem aus Staudesgenossen
und Gleichen (Pairs) bestehenden Gerichte entzogen und einem
aus niedriger gestellten und ihren Standesinteressen fremden Glie-
dern bestehenden Gerichtshöfe unterworfen, was ihr Ansehn
schwächte. Seitdem bildeten die Ritter einen gesonderten Stand
(oiclo equester), den Mittelstand zwischen den Senatoren und
dem geringen Volke. 4) Die lex de civilate sociis danda, wo-
durch die italischen Bundesgenossen das Bürgerrecht erhalten soll-
ten, auf welches diese wegen so vieler Aufopferungen von Gut
und Leben billige Ansprüche hätten. Wahrscheinlich ist jedoch
dieses Gesetz von Casus nur beabsichtigt, nicht wirklich vorge-
schlagen worden^).
Zur Verwirklichung des Ackergesetzes gründete er neue Ko-
lonien und sorgte durch Anlegung von Straßen nicht nur für
eine sichere und bequemere Verbindung der italischen Landschaf
ten, sondern auch für den Unterhalt von Tausenden der dabei
beschäftigten Arbeiter. Unterdessen war die Eifersucht und Er-
bitterung der Aristokraten auf den höchsten Punkt gestiegen, und
der in seinem Ansehen gefährdete Senat nahm jetzt zu einer ei- -
genthümlichen Art von Kriegeslist seine Zuflucht, deu C. Grac-
chus zu stürzen. Ein von ihm gewonnener Tribun, Livius
Drusus, ein sehr gebildeter und beredter Mann, sollte durch
8) Außer den obigen sind noch als Gesetze des Cajus Gracchus zu
bemerken: de capite civium Rom., wonach kein römischer Bürger ohne
Beschluß des Volkes zum Tode verurtheilt werden durfte; de militum
commodis, wodurch der Dienst im Heere erleichtert werden sollte. Früher
hatten die Soldaten selbst für die nöthigen Waffen sorgen müssen; von
nun an sollten sie aus dem Staatsschätze mit Waffen und Kleidungs-
stücken versorgt werden. Ferner die lex de provinciis consularibus, zur
Abstellung großer Mißbräuche in der Verwaltung der Provinzen. Es
wurde festgesetzt, der Senat solle vor den Wahlen bestimmen, welche Pro-
vinzen den Consuln oder Prätoren zu geben wären, so daß die Personen
noch unbekannt waren. Die Verthcilung der Provinzen wurde dann durch
das Loos, und nur in seltenen Fällen durch den Senat gemacht.
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